Leasing - Vertragsformen

Vollamortisationsvertrag - Der Vollamortisationsvertrag ist ein Vertragsmodell, bei dem der Kunde mit den Leasing-Zahlungen die Investitionskosten der Leasing-Gesellschaft weitgehend amortisiert. Mit diesem Vertragsmodell können Sie eine Kauf- und/oder Verlängerungsoption kombinieren. Diese Vertragsvariante empfiehlt sich bei werthaltigen Wirtschaftsgütern und wenn Sie das Leasing-Objekt am Vertragsende kaufen möchten.

Teilamortisationsvertrag - Der Teilamortisationsvertrag ist ein Leasing-Vertragsmodell, bei dem die Leasing-Zahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten geleistet werden. Kalkulatorisch verbleibt ein Restwert, auf den der Kunde während der Vertragslaufzeit keine Leasing-Zahlungen leistet. Diese Vertragsgestaltung bietet Ihnen dann Vorteile, wenn Sie das Leasing-Objekt möglichst kostengünstig – bei begrenzter Nutzungsdauer und geplanter Rückgabe (z.B. bei häufigen Ersatzinvestitionen) nutzen möchten. Durch die Vereinbarung eines angemessenen, kalkulatorischen Restwertes kommen Sie in den Genuss niedrigerer Leasing-Raten während der Vertragslaufzeit.

Kündbarer Vertrag - Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen kündbaren Teilamortisationsvertrag, der für Objekte der Informations- und Datentechnik eingesetzt wird. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nach der Grundlaufzeit kann der Vertrag zu vorher vereinbarten Zeitpunkten vom Kunden gekündigt, also beendet werden. Wenn die Investitionskosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht amortisiert sind, leistet der Kunde zur Erfüllung seiner Vertragspflichten noch eine Abschlusszahlung, ohne damit Eigentum zu erwerben.

Laufzeitoptionsvertrag - Der Laufzeitoptionsvertrag hat eine fest vereinbarte Laufzeit mit automatischer Verlängerung: Der Kunde bestimmt die Vertragslaufzeit analog zum Nutzungszeitraum des Objektes nach seinen individuellen Anforderungen. Der Kunde hat damit Kostensicherheit während der Laufzeit bis zur Amortisation und in der Verlängerung - damit besteht eine langfristige Konditionssicherheit.

Mietkauf

Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf? - Beim Leasing wird der Kunde weder wirtschaftlicher noch rechtlicher Eigentümer, so dass keine Aktivierung in der Bilanz erfolgt. Dies erfolgt bei der Leasing-Gesellschaft. Der Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ratenkauf, bei dem der Kunde (Mietkäufer) von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes ist. Die Leasing-Gesellschaft hingegen besitzt bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt. Erst nach Bezahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über. Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Leasing kann die Laufzeit beim Mietkauf bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen. Beim Mietkaufvertrag ist die Mehrwertsteuer zum Vertragsbeginn in einer Summe zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die gesamte Mietkaufforderung.

Sale-and-lease-back

Beim sale and lease back Verfahren kaufen Sie das Objekt vom Hersteller/Händler, verkaufen es an die Leasing-Gesellschaft und leasen es dann zurück. Dabei kann es sich sowohl um neue als auch um gebrauchte Investitionsgüter handeln. Es bietet sich immer dann an, wenn Sie beispielsweise eine bereits bezahlte Maschine im Nachhinein bilanzneutral nutzen möchten. Denn Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Vertragsgestaltung

Die Vertragslaufzeit ist abhängig von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und unterliegt gewissen Eingrenzungen durch die so genannte AfA-Zeit.

Der Vollamortisationsvertrag bietet sich an, wenn Sie Interesse haben Ihren Aufwand steuerlich zeitlich nach vorne zu verlagern – möglichst mit einer Verlängerungsoption – für werthaltige Maschinen mit der Möglichkeit, die Maschine nach 90 Prozent der AfA-Zeit zum Restbuchwert von 10 Prozent vom Anschaffungswert oder zum niedrigeren Marktwert zu kaufen.

Alternativ besteht bei werthaltigen Objekten die Möglichkeit des Abschlusses eines Laufzeitoptionsvertrages, da bei diesem Vertrag in Abhängigkeit vom Objekt Laufzeiten bis zu 120 % der AfA-Zeit abgeschlossen werden können. Als Kunde haben Sie so eine langfristige Kostensicherheit und sind trotzdem flexibel, denn Sie können zu vereinbarten Terminen die automatische Verlängerung beenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bereits bei Vertragsabschluss Vereinbarungen zum Kauf des Objektes zu treffen.

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